Rechtsprechung
VGH Bayern, 14.06.2010 - 11 CS 09.3062 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Unbegründete Beschwerde gegen Entziehung der Fahrerlaubnis wegen gelegentlichem Cannabiskonsum und fehlendem Trennungsvermögen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (1)
- VGH Bayern, 27.03.2006 - 11 CS 05.1559
Straßenverkehrsrecht: Entziehung der Fahrerlaubnis, Begriff des "gelegentlichen" …
Auszug aus VGH Bayern, 14.06.2010 - 11 CS 09.3062
Nach ständiger Rechtsprechung des Senats liegt gelegentlicher Cannabiskonsum bereits dann vor, wenn diese Droge zweimal in selbständigen Konsumakten eingenommen wurde (vgl. BayVGH vom 27.3.2006 Az. 11 CS 05.1559).
- VGH Bayern, 15.07.2010 - 11 CS 10.1145
Entziehung der Fahrerlaubnis; gelegentlicher Konsum von Cannabis; fehlendes …
Nach ständiger Rechtsprechung des Senats liegt gelegentlicher Cannabiskonsum bereits dann vor, wenn dieses Betäubungsmittel zwei Mal in selbständigen Konsumakten eingenommen wurde (vgl. z.B. BayVGH vom 14.6.2010 Az. 11 CS 09.3062). - VG München, 08.04.2014 - M 1 S 14.1106
Fahrt unter Cannabiseinfluss
Nach ständiger Rechtsprechung liegt gelegentlicher Cannabiskonsum bereits dann vor, wenn dieses Betäubungsmittel zwei Mal in selbständigen Konsumakten eingenommen wurde (vgl. z.B. BayVGH, B.v. 14.6.2010 - 11 CS 09.3062 - juris Rn. 10). - VG München, 25.08.2011 - M 6b S 11.3506
Entziehung der Fahrerlaubnis; gelegentlicher Cannabiskonsum; fehlendes …
Von einem gelegentlichen Konsum ist bereits bei einer zweimaligen Einnahme der Droge auszugehen (vgl. BayVGH vom 25.1.2006, Az.: 11 CS 05.1453, zuletzt bestätigt mit Beschl. vom 14.6.2020, Az.: 11 CS 09.3062). - VGH Bayern, 17.11.2010 - 11 CS 10.2300
Zweimalige Teilnahme am Straßenverkehr als Führer eines Kraftfahrzeugs unter …
Nach ständiger Rechtsprechung des Senats liegt gelegentlicher Cannabiskonsum bereits dann vor, wenn dieses Betäubungsmittel zweimal in selbständigen Konsumakten eingenommen wurde (vgl. etwa BayVGH vom 14.6.2010 Az. 11 CS 09.3062 und Jagow, a.a.O., S. 113 g). - VG Bayreuth, 17.04.2014 - B 1 S 14.189
Entziehung der Fahrerlaubnis
Seinen Wiederholungsvorsatz hat der Antragsteller spätestens mit dem Konsumakt im Dezember 2013 deutlich zum Ausdruck gebracht, weil er nach August 2013 erneut Cannabis in nicht unerheblicher Menge (2,3 ng/ml THC) konsumiert hat (vgl. BayVGH, B.v. 4.3.2013 - 11 CS 13.43 - sowie zur Berücksichtigung länger zurückliegender Konsumakte z.B. BayVGH, B.v. 15.7.2010 - 11 CS 10.1145; B.v. 14.6.2010 - 11 CS 09.3062; B.v. 2.4.2009; 11 CS 09.372 - juris; HessVGH, B.v. 9.8.2012 - 2 B 1458/12 - DAR 2012, 656).