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   VGH Bayern, 14.06.2010 - 11 CS 09.3062   

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VGH Bayern, 14.06.2010 - 11 CS 09.3062 (https://dejure.org/2010,70667)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14.06.2010 - 11 CS 09.3062 (https://dejure.org/2010,70667)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14. Juni 2010 - 11 CS 09.3062 (https://dejure.org/2010,70667)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Unbegründete Beschwerde gegen Entziehung der Fahrerlaubnis wegen gelegentlichem Cannabiskonsum und fehlendem Trennungsvermögen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • VGH Bayern, 27.03.2006 - 11 CS 05.1559

    Straßenverkehrsrecht: Entziehung der Fahrerlaubnis, Begriff des "gelegentlichen"

    Auszug aus VGH Bayern, 14.06.2010 - 11 CS 09.3062
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats liegt gelegentlicher Cannabiskonsum bereits dann vor, wenn diese Droge zweimal in selbständigen Konsumakten eingenommen wurde (vgl. BayVGH vom 27.3.2006 Az. 11 CS 05.1559).
  • VGH Bayern, 15.07.2010 - 11 CS 10.1145

    Entziehung der Fahrerlaubnis; gelegentlicher Konsum von Cannabis; fehlendes

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats liegt gelegentlicher Cannabiskonsum bereits dann vor, wenn dieses Betäubungsmittel zwei Mal in selbständigen Konsumakten eingenommen wurde (vgl. z.B. BayVGH vom 14.6.2010 Az. 11 CS 09.3062).
  • VG München, 08.04.2014 - M 1 S 14.1106

    Fahrt unter Cannabiseinfluss

    Nach ständiger Rechtsprechung liegt gelegentlicher Cannabiskonsum bereits dann vor, wenn dieses Betäubungsmittel zwei Mal in selbständigen Konsumakten eingenommen wurde (vgl. z.B. BayVGH, B.v. 14.6.2010 - 11 CS 09.3062 - juris Rn. 10).
  • VG München, 25.08.2011 - M 6b S 11.3506

    Entziehung der Fahrerlaubnis; gelegentlicher Cannabiskonsum; fehlendes

    Von einem gelegentlichen Konsum ist bereits bei einer zweimaligen Einnahme der Droge auszugehen (vgl. BayVGH vom 25.1.2006, Az.: 11 CS 05.1453, zuletzt bestätigt mit Beschl. vom 14.6.2020, Az.: 11 CS 09.3062).
  • VGH Bayern, 17.11.2010 - 11 CS 10.2300

    Zweimalige Teilnahme am Straßenverkehr als Führer eines Kraftfahrzeugs unter

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats liegt gelegentlicher Cannabiskonsum bereits dann vor, wenn dieses Betäubungsmittel zweimal in selbständigen Konsumakten eingenommen wurde (vgl. etwa BayVGH vom 14.6.2010 Az. 11 CS 09.3062 und Jagow, a.a.O., S. 113 g).
  • VG Bayreuth, 17.04.2014 - B 1 S 14.189

    Entziehung der Fahrerlaubnis

    Seinen Wiederholungsvorsatz hat der Antragsteller spätestens mit dem Konsumakt im Dezember 2013 deutlich zum Ausdruck gebracht, weil er nach August 2013 erneut Cannabis in nicht unerheblicher Menge (2,3 ng/ml THC) konsumiert hat (vgl. BayVGH, B.v. 4.3.2013 - 11 CS 13.43 - sowie zur Berücksichtigung länger zurückliegender Konsumakte z.B. BayVGH, B.v. 15.7.2010 - 11 CS 10.1145; B.v. 14.6.2010 - 11 CS 09.3062; B.v. 2.4.2009; 11 CS 09.372 - juris; HessVGH, B.v. 9.8.2012 - 2 B 1458/12 - DAR 2012, 656).
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